VERANTWORTLICHKEIT DER TEILNEHMER
Die Teilnehmer (Fahrer, Beifahrer, KFZ-Eigentümer, Halter) nehmen auf eigene Gefahr an den Veranstaltungen teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen, ihrem oder von ihnen gefahrenen Fahrzeug verursachten Schäden.
Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten.
Für Fahrten auf dem Veranstaltungsgelände ist unbedingt „SCHRITT-TEMPO“ einzuhalten.
Personen, die nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind, ist das Fahren auf dem Gelände untersagt.
Alle Fahrzeuge sind nur unter Aufsicht des Besitzers in Betrieb zu nehmen.
Für einen ggf. erforderlichen Versicherungsschutz hat der Teilnehmer selbst zu sorgen.
Sollte das Fahrzeug undicht sein/Flüssigkeiten verlieren, hat der Teilnehmer ein geeignetes Auffangbehältnis aufzustellen und das Eindringen von Öl/Flüssigkeiten ins Erdreich zu vermeiden. Jeder Fahrer ist für die Entsorgung selber verantwortlich.
HAFTUNGSVERZICHT
Die Teilnehmer verzichten durch die Einfahrt auf die jeweiligen Veranstaltungsgelände bei allen im Zusammenhang mit den Veranstaltungen erlittenen Unfällen oder Schäden auf jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriffes gegen den Veranstalter, dessen Beauftragte und Helfer, soweit der Schaden oder Unfall nicht auf Vorsatz beruht. Eine Vorsatzhaftung für Erfüllungsgehilfen des Veranstalters wird ausgeschlossen.
VERANTWORTLICHKEIT DES VERANSTALTERS
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle von den Behörden angeordneten oder durch höhere Gewalt oder Sicherheitsgründen erforderlich werdende Änderungen der Teilnahmebedingungen vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen, falls dies durch außerordentliche Umstände erforderlich wird, ohne irgendeine Schadensersatzpflicht zu übernehmen.
Diese Vereinbarung wird mit Abgabe der Einfahrt auf das jeweilige Veranstaltungsgelände allen Beteiligten gegenüber wirksam. Durch Einfahrt auf das Veranstaltungsgelände unterwirft sich jeder, der an der Veranstaltung teilnimmt, ohne Einschränkungen den vorliegenden Teilnahmebedingungen und eventuell erfolgender Ergänzungen oder Änderungen der Teilnahmebedingungen.
HINWEIS ZUR FOTOGRAFIE UND NUTZUNG VON BILDAUFNAHMEN:
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass auf unseren Veranstaltungen Film- / Fotoaufnahmen erstellt werden. Der AUTOMOBIL-CLUB KETTWIG e.V. im ADAC als Veranstalter ist berechtigt, diese Aufnahmen zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit, Berichterstattung und Werbung zu verwenden – einschließlich Veröffentlichung auf seiner Website, in sozialen Medien, in Printmedien und anderen Kommunikationskanälen.
Die Nutzung erfolgt räumlich und zeitlich unbegrenzt und ohne Anspruch auf Vergütung. Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes stimmen Sie der Erstellung und Nutzung von Bildaufnahmen, auf denen Sie erkennbar sein könnten, zu.
Sollten Sie nicht auf Bildern erscheinen möchten, bitten wir Sie, sich aus dem Bildbereich zu bewegen oder Kontakt mit uns aufzunehmen.
Ausnahme für Minderjährige: Für Teilnehmer unter 16 Jahren ist die schriftliche Einwilligung der Eltern oder Erziehungsberechtigten erforderlich.